Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Scanenergie, Liebich&Günther GbR, Schönower Str. 72 D in 16341 Panketal (nachfolgend „Scanenergie“) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Werber“ oder „Empfehlungsempfänger“). Gegenstand des Programms ist die Empfehlung des Wechseldienstes von Scanenergie an Haushalts- und Gewerbekunden, die den Wechsel für sich selbst beauftragen.
  2. Scanenergie betreibt das Empfehlungsprogramm allein und unabhängig. Im Rahmen des Programms empfiehlt der Werbende die Dienstleistung von Scanenergie an Dritte (nachfolgend „Empfehlungsempfänger“). Hierzu stellt Scanenergie dem Werbenden online unter der von Scanenergie betriebenen Internetseite https:// https://scanenergy.de/weiterempfehlen (nachfolgend „Empfehlungsseite“) ein sog. Empfehlungstool (in Form einer sog. Stand-Alone-Lösung) zur Verfügung, über das der Werbende eine Empfehlung an den Empfehlungsempfänger generieren kann (nachfolgend „Empfehlungstool“). Der Empfehlungsempfänger kann über den mit der Empfehlung generierten Empfehlungslink auf die Homepage des Werbenden gelangen und dort seinen Wechselauftrag erteilen.

I. Vertragsparteien

  1. Vertragspartner eines Teilnehmervertrages sind ausschließlich Scanenergy und der Werbende oder, wenn auch der Empfehlungsempfänger eine Vergünstigung bei Vertragsabschluss erhält, auch Scanenergy und der Empfehlungsempfänger.
  2. Der Werbende muss nicht Kunde von Scanenergy sein. Der Werbende und der Empfehlungsempfänger (nachfolgend „Teilnehmer“) müssen das 18. Der Teilnehmer muss in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein.
  3. Im Falle eines Vertragsschlusses zwischen dem Empfehlungsempfänger und dem jeweiligen Anbieter kommt der Vertrag über die entsprechende Leistungserbringung ausschließlich zwischen dem Werbenden und Scanenergy zustande. Es gelten insoweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die der Auftraggeber dem Empfehlungsempfänger gesondert mitteilt.
  4. Für auf diesem Wege erfolgreich zustande gekommene Verträge zwischen dem Empfehlungsempfänger und dem Auftraggeber erhält der Werbende von Scanenergy zu den in diesen AGB und im Empfehlungstool beschriebenen Bedingungen die im Empfehlungstool ausgewiesene und vom Werbenden ausgewählte Werbenden Prämie (nachfolgend „Prämie“). Auch der Empfohlene kann für den Vertragsabschluss eine Prämie von Scanenergy erhalten, sofern dies auf der Programmseite ausgewiesen ist und der Werbende diese Option gewählt hat.

II. Zustandekommen des Vertrages zwischen Scanenergy und dem Werber. Zustandekommen des Vertrages zwischen Scanenergy und dem Empfehlungsempfänger.

  1. Um Empfehlungsgeber im Sinne dieser AGB zu werden, muss der Werber zunächst ein verbindliches Teilnahmeangebot gegenüber Scanenergy abgeben. Ein solches Angebot gibt der Werbende ab, indem er das im Rahmen des Empfehlungstools auf der Empfehlungsseite online bereitgestellte Empfehlungsformular ausfüllt und die AGB und Teilnahmebedingungen akzeptiert sowie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
  2. Die Teilnahme am Programm als Werber ist nur bei gleichzeitiger Registrierung für das Programm möglich. Die erstmalige Registrierung erfolgt automatisch, wenn eine Empfehlung über das Empfehlungstool generiert wird.
  3. Ein Teilnehmervertrag nach Maßgabe dieser AGB (nachfolgend „Teilnehmervertrag“) zwischen dem Werber und Scanenergy kommt zustande, wenn der jeweilige Energieversorger die Belieferung und den Vertragsschluss online bestätigt hat. Scanenergy behält sich das Recht vor, den Abschluss des Teilnehmervertrages abzulehnen. Lehnt Scanenergy den Abschluss des Teilnehmervertrages ab, werden die Registrierung und sämtliche Daten des Werbers gelöscht.
  4. Der Empfehlungsempfänger nimmt an dem Programm teil, sobald er über den erhaltenen Empfehlungslink vom Werber seine Daten im Empfehlungstool einträgt und ebenfalls diesen AGB und Teilnahmebedingungen zustimmt sowie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nimmt.

5. Widerrufsbelehrung:

a) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Teilnehmervertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Scanenergy, Liebeich&Günther GbR, Schönower Str. 72 D, 16341 Panketal, hallo@scanenergy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, müssen dies aber nicht.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

b) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Teilnehmervertrag widerrufen, werden wir Ihnen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), zurückerstatten. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden Ihnen keine Entgelte für diese Rückzahlung berechnet.

c) Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Teilnehmervertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.
– An
Scanenergy , Liebeich&Günther GbR, Schönower Str. 72 D, 16341 Panketal, hallo@scanenergy.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Angemeldet am (*)/Anmeldebestätigung erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum

‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾‾
(*) Unzutreffendes streichen.

III. Gegenstand des Vertragsverhältnisses

  1. Dem Werber wird von Scanenergy die Möglichkeit gegeben, als eigenverantwortlicher Werber bezüglich der Dienstleistung von Scanenergy gegenüber dem Empfehlungsempfänger tätig zu werden. Hierfür kann das Empfehlungstool auf der Weiterempfehlen-Seite genutzt werden. Der Inhalt des Programms besteht darin, dass dem Werber die im Empfehlungstool und auf der Weiterempfehlen-Seite angegebenen Prämien für die erfolgreiche Empfehlung der auf der Weiterempfehlen-Seite aufgeführten Produkte des Auftraggebers unter den in diesen AGB genannten und den im Empfehlungstool und auf der Auftraggeber-Site (https://scanenergy.de/weiterempfehlen) beschriebenen Bedingungen eingeräumt werden. Der Werber darf seine Empfehlungen ausschließlich über die Weiterempfehlen-Seite (Empfehlungstool) abgeben und muss dabei die in diesen AGB aufgeführten Pflichten und Obliegenheiten beachten. Empfehlungen, die über andere Wege abgegeben können im Rahmen des Programms nicht berücksichtigt werden.
  2. Der Empfehlungsempfänger kann die gewünschte Dienstleistung von Scanenergy in Auftrag geben, indem er den Empfehlungslink verwendet, den er vom Werber erhalten hat. Bestellungen, die nicht über den Empfehlungslink des Werbers ausgeführt werden, werden im Programm nicht berücksichtigt. Scanenergy hat seine Pflichten gegenüber dem Werber und dem Empfehlungsempfänger vollständig erfüllt, indem der Empfehlungslink bereitgestellt und die geschuldete Prämie vollständig ausgezahlt wurde.
  3. Scanenergy behält sich das Recht vor, die Produkte und/oder Dienstleistungen auf der Weiterempfehlen-Seite und der Auftraggeber-Site jederzeit zu ändern, Produkte und Dienstleistungen von der Weiterempfehlen-Seite und der Auftraggeber-Site zu entfernen und die Weiterempfehlen-Seite, um neue Produkte zu ergänzen. Außerdem können die Vertragsbedingungen und/oder Prämien geändert werden.
  4. Der Werber erhält von Scanenergy E-Mails zum Empfehlungsstatus sowie wichtige Informationen über das Programm und Produkte an seine aktuell im Empfehlungstool angegebene E-Mail-Adresse (z.B. Statusmitteilungen). Der Werber ist für die richtige Angabe seiner Daten, welche für die Abwicklung dieses Vertrages erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind Scanenergy unverzüglich durch den Werber in Textform mitzuteilen.
  5. Daten des Empfehlungsempfängers werden nur erhoben, wenn dieser prämienberechtigt ist, der Werber eine Prämie ausgewählt hat, die auch der Empfehlungsempfänger erhält, und er seine Daten über den Empfehlungslink angibt. Die Beauftragung muss in einen erfolgreichen Vertrag münden. Bei erfolgreichem Vertragsabschluss durch Nutzung des Empfehlungslinks zwischen Empfehlungsempfänger und Auftraggeber wird der Abschluss an Scanenergy übermittelt und im Falle einer Prämienberechtigung dem Werber zugeordnet. In diesem Fall sendet Scanenergy dem Empfehlungsempfänger E-Mails zum Empfehlungsstatus und zur Prämierung an die im Rahmen der Prämienanforderung angegebene E-Mail-Adresse (z.B. Statusmitteilungen).
  6. Durch diesen Vertrag wird der Werber nicht verpflichtet, für Scanenergy oder den Auftraggeber tätig zu sein. Es steht dem Werber frei zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang er als Werber tätig wird. Der Werber wird durch den Abschluss dieses Vertrages weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Beauftragter oder Erfüllungsgehilfe von Scanenergy.
  7. Die Bestandteile des Vertragsverhältnisses zwischen Scanenergy und dem Werber ergeben sich ausschließlich aus den Angaben bei Vertragsschluss, aus diesen AGB sowie aus der jeweils aktuellen Weiterempfehlen-Seite (Empfehlungstool). Bedingungen, die auf der Weiterempfehlen-Seite und im Empfehlungstool genannt werden, haben Vorrang vor diesen AGB.

IV. Kundengewinnung durch den Werber

  1. Der Werber tritt ausschließlich als privater Werber auf. Eine Einschaltung Dritter oder eine geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung des Programms ist dem Werber nicht gestattet.
  2. Der Werber darf nicht gleichzeitig Empfehlungsempfänger oder potenzieller Kunde des Auftraggebers sein. Ein Vertrag, der über eine solche Eigenempfehlung abgeschlossen wurde, ist nicht prämienfähig.
  3. Der Werber wird ausschließlich potenziellen Kunden gegenüber tätig, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  4. Der Werber ist weder zum Inkasso noch zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Scanenergy oder des Energieversorgers berechtigt. Er darf keine Erklärungen für Scanenergy oder den Energieversorgers abgeben oder entgegennehmen.
  5. Der Werber ist verpflichtet,
    a) das Empfehlungstool für die Empfehlungen zu nutzen,
    b) eine Empfehlung nur vorzunehmen, sofern ein vorheriges, ausdrückliches Einverständnis des Empfängers vorliegt. Das Einverständnis des Empfängers muss sich insbesondere ausdrücklich beziehen auf den Erhalt der Empfehlung im Rahmen des Programms,
    c) den Empfehlungsempfänger davon in Kenntnis zu setzen, dass, je nach vom Werber ausgewählter Prämienausschüttung, Scanenergy dem Werber im Falle der Gewinnung eines Kunden für den Auftraggeber eine Prämie gewährt oder auch, dass der Empfehlungsempfänger selbst im Rahmen des Erhaltes einer eigenen Prämie bzw. Prämien-Anteil selbst Teilnehmer des Programmes werden kann,
    d) klar zum Ausdruck zu bringen, dass er nicht als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfe für die Scanenergy oder den Auftraggeber tätig ist.
  6. Der Werber muss bei allen Empfehlungen darauf achten, dass weder der Ruf, die Werbefähigkeit noch das Ansehen von Scanenergy durch Äußerungen von Werturteilen oder Behauptungen beeinträchtigt werden.
  7. Der Werber wird das Empfehlungstool und die darin zugänglichen Informationen ausschließlich im Rahmen des Programms und gemäß den vertraglichen Vorgaben verwenden.
  8. Im Übrigen ist der Werbende verpflichtet, sich über alle geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Wertneutralität der Empfehlung gegenüber dem Empfehlungsempfänger liegt ausschließlich in der Verantwortung des Werbenden aufgrund der persönlichen Weitergabe. Scanenergy ist dafür nicht verantwortlich.

V. Empfehlungstool

  1. Mit Vertragsabschluss kann der Werber einen individuellen Empfehlungslink generieren und über verschiedene Kanäle teilen, wie zum Beispiel per E-Mail, sozialen Medien oder Messenger. Wenn der Werber dabei Drittanbieterseiten nutzt, ist er allein für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben verantwortlich.
  2. Scanenergy behält sich das Recht vor, die Funktionalitäten des Empfehlungstools und den Inhalt von Textvorschlägen jederzeit zu ändern, sofern dadurch keine grundsätzlich erforderlichen Funktionalitäten aufgehoben werden.
  3. Scanenergy informiert den Werber über den Status seiner Empfehlungen, einschließlich Bestell- und Auszahlungsstatus sowie möglicher Prämien. Der Empfänger der Empfehlung erhält vom Auftraggeber Informationen zum Status seiner Bestellung. Wenn der Empfänger der Empfehlung auch eine Prämie oder einen Prämienanteil erhält, erhält er von Scanenergy Informationen dazu.

VI. Prämierungspflicht der Scanenergy

  1. Art und Höhe der Prämie
    a) Maßgeblich für Art und Höhe der Prämie ist der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden (Empfehlungsempfänger) und dem Auftraggeber.
    b) Die Vertragsabschlüsse, die eine Prämie auslösen, sind in diesen AGB und auf der aktuellen Weiterempfehlen-Seite abschließend aufgeführt.
    c) Der Werber erhält die gültige Prämie für das Produkt, das der von ihm geworbene Empfehlungsempfänger bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber tatsächlich bestellt hat. Eine Beauftragung durch den Werber oder den Empfehlungsempfänger im Namen Dritter ist nicht prämienfähig.
    d) Maßgebend ist zudem die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Empfehlungsempfänger geltende Weiterempfehlen-Seite sowie das Empfehlungstool und die dort ausgewiesenen Prämien.
  2. Prämienanspruch
    a) Nach einer erfolgreichen Empfehlung hat der Werber Anspruch auf eine Prämie gegenüber Scanenergy.
    b) Eine erfolgreiche Empfehlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
    – Es kommt ein Neukundenvertrag zwischen dem Energieversorger und dem Empfehlungsnehmer zustande, der aus einer von Scanenergy ausgelösten Bestellung von Produkten des Energieversorger resultiert, die ihren Ursprung in einer vom Werber versendeten Empfehlung über das Empfehlungstool des Programms und die Nutzung des Links in der Empfehlung durch den Empfehlungsempfänger hat. Eine Bestellung durch den Werber im Namen des Empfehlungsempfängers ist nicht zulässig.
    – Der Neuvertrag wird nicht widerrufen, wenn der Kunde sein gesetzliches Widerrufsrecht nicht ausführt. Außerdem wird der Vertrag nicht abgelehnt und auch nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss gekündigt oder aus anderen Gründen beendet oder aufgelöst. Der Energieversorger behält sich das Recht vor, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    – Der Empfohlene vom Energieversorger die Lieferbestätigung erhalten hat und er diese sowie die Vertragsnummer an Scanenergy übermittelt hat.
    – Die auf der Programmseite aufgeführten sonstigen Bedingungen sind erfüllt;
    – Die Empfehlung ist unter Beachtung der sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten zustande gekommen;
    – Der Vertragsabschluss mit dem Empfehlungsempfänger ist ausschließlich über den Werber erfolgt. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn der Empfehlungsempfänger sich nach der Empfehlung durch den Werber auf anderem Wege direkt oder über andere Vertriebswege an den Auftraggeber wendet (z.B. per Telefon) und hierdurch der Vertragsabschluss zustande kommt und somit nicht den vom Werber erhaltenen Empfehlungslink nutzt.
    – Der Vertragsabschluss des Empfehlungsempfängers kann dem Werber technisch zugeordnet werden. Falls der Empfehlungsempfänger die technischen Voraussetzungen für eine Zuordnung durch Scanenergy nicht bis zum Vertragsabschluss beim Auftraggeber erfüllt und Scanenergy den Vertragsabschluss daher nicht zuordnen kann, wird keine Prämie ausgelöst. Dies ist besonders relevant, wenn der Empfänger durch technische Einstellungen, wie zum Beispiel Cookie-Einstellungen im Browser, verhindert, dass Scanenergy den Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Empfänger dem Werber zuordnen kann.
    c) Ein Neukundenvertrag liegt vor, wenn ein Kunde, der in den letzten 6 Monaten vor Abgabe des Angebots zum Abschluss des Energielieferungsvertrags an der vertraglichen Verbrauchsstelle kein Vertragsverhältnis mit Scanenergy hatte, einen Vertrag mit dem Scanenergy abschließt.

VII. Prämienausgabe

  1. Statusmitteilung, Stornierung, Verjährung
    a) Die Prämienstatusmitteilung, Auszahlung und der Versand der Prämien erfolgt durch Scanenergy.
    b) Der Werber kann jederzeit den detaillierten Status seiner Empfehlungen abfragen. Der Status wird ausschließlich über diese Auskunft mitgeteilt. Zusätzlich kann der Werber regelmäßig per E-Mail oder auf andere von Scanenergy gewählte Weise über den Status informiert werden. Irrtümer und technische Fehler bleiben vorbehalten.
    c) Ausgegebene Prämien können storniert werden, wenn der Werber gegen diese AGB verstoßen hat, die Voraussetzungen für die Prämie entfallen sind, eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch seitens des Werbers vorliegt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Werber unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität versucht, Prämien zu erhalten, obwohl ihm diese aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen nicht gewährt werden würden. Wenn die Prämie bereits gewährt wurde, muss sie an Scanenergy zurückgegeben werden.
    d) Mit der Statusmitteilung über die Bereitstellung der Prämie erwirbt der Werber gegenüber Scanenergy einen Anspruch auf Ausschüttung (siehe Ziffer VI.) der Prämie. Der Anspruch unterliegt der gesetzlichen Regelverjährung von 3 Jahren.
  2. Ausschüttung der Prämien
    a) Die Ausschüttung der Prämien erfolgt durch den Werber bei Scanenergy. Die Prämien können ausschließlich über das Empfehlungstool und die Weiterempfehlen-Seite durch Anweisung des Werbers gewährt werden. Das Angebot von Gutscheinen ist freibleibend und gilt, solange der Vorrat reicht.
    b) Sofern das Empfehlungstool eine Prämienteilung zwischen Werber und Empfehlungsempfänger oder eine vollständige Ausschüttung der Prämie an den Empfehlungsempfänger vorsieht und der Werber diese Option wählt, beauftragt der Werber Scanenergy verbindlich und unwiderruflich, die Prämie wie ausgewählt teilweise oder vollständig an den Empfehlungsempfänger auszuschütten. Scanenergy behält sich vor, trotz dieser Auswahl durch eine Ausschüttung an den Werber die Pflicht zur Prämienausschüttung zu erfüllen. Der Empfehlungsempfänger erwirbt durch die Auswahl des Werbers keine eigenen Ansprüche gegenüber Scanenergy hinsichtlich der Ausschüttung der Prämie. Die übrigen Regelungen dieser AGB und der Teilnahmebedingungen gelten für den Empfehlungsempfänger entsprechend.

VIII. Datenschutz

Die Information zum Datenschutz über unsere Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier https://www.ewieeinfach-freundewerben.de/datenschutz.

IX. Haftung und Freistellung

  1. Teilnehmer
    Der Teilnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Falls Dritte Ansprüche geltend machen sollten, die auf angeblichen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers beruhen und eine Verletzung der Gesetze oder dieser AGB darstellen würden, wird der Teilnehmer Scanenergy von diesen Ansprüchen freistellen. Der Teilnehmer wird Scanenergy bei der Rechtsverteidigung unterstützen, für die Scanenergy berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für die Scanenergy übernehmen. Es ist wichtig, dass der Text keine Änderungen in Bezug auf den Inhalt aufweist.
    Voraussetzung dafür ist, dass Scanenergy den Teilnehmer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Teilnehmer ermöglicht, auf eigene Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Verpflichtung zur Freistellung ist ausgeschlossen, soweit Scanenergy selbst ein Mitverschulden trifft.
  2. Scanenergy
    a) Sollte die Scanenergy aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Verzug geraten, die Leistung unmöglich werden oder eine nicht wesentliche Vertragspflicht verletzen, haftet sie für die daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schadens.
    b) Die oben genannte Haftungsbegrenzung für Scanenergy gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

X. Kündigung, Übertragbarkeit

  1. Dieses Vertragsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Teilnehmer kann den Teilnehmervertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Scanenergy kann den Teilnehmervertrag unter Einhaltung einer Frist von einer Woche kündigen. Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
  3. Die Scanenergy behält sich das Recht vor, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, auch ohne eine solche Frist einzustellen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
  4. Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund, der Scanenergy zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer schuldhaft gegen seine Pflichten verstößt und die übrigen Voraussetzungen von § 314 BGB erfüllt sind.
  5. Zusätzlich zur Kündigung kann Scanenergy den Teilnehmer nach eigenem Ermessen ausdrücklich von zukünftigen Empfehlungen im Rahmen des Programms oder ähnlicher Programme ausschließen. Scanenergy wird den Teilnehmer von solchen Programmen ausschließen, wenn der Teilnehmer
    Empfehlungen an Dritte ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung versendet,
    wiederholt und/oder nachhaltig gegen seine Pflichten verstößt.
    • Wenn eine Person eine sonstige Pflichtverletzung begeht, die eine zukünftige Zusammenarbeit mit Scanenergy unzumutbar erscheinen lässt.
  6. Eine fristlose außerordentliche Kündigung des Teilnehmervertrags durch Scanenergy ist insbesondere dann zulässig, wenn der Teilnehmer versucht, unter Verschleierung seiner tatsächlichen Identität Prämien zu erhalten, obwohl ihm diese aufgrund der Teilnahme- und/oder Prämienvoraussetzungen nicht gewährt werden würden. Ein solcher Fall liegt auch dann vor, wenn der Teilnehmer bereits ausgeschlossen wurde und sich unter Angabe abweichender Teilnehmerdaten erneut anmeldet, um den Ausschluss zu umgehen, obwohl er als Teilnehmer identifiziert werden kann.
    Der Teilnehmer stimmt zu, dass im Falle eines begründeten Missbrauchsverdachts sämtliche seiner Teilnehmerdaten an den Auftraggeber weitergegeben werden dürfen, um die Angelegenheit aufzuklären.
    Sollte sich der Verdacht bestätigen, behält sich Scanenergy vor, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Im Falle eines bestätigten Missbrauchs ist Scanenergy berechtigt, die entstehenden Kosten mit dem Prämienguthaben des Teilnehmers zu verrechnen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch von Scanenergy gegen den Teilnehmer bleibt unberührt.
  7. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Scanenergy und dem Teilnehmer an Dritte ist ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht zulässig. Wenn Scanenergy von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann der Teilnehmer das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Etwaige Prämienansprüche, die zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung entstanden sind, werden erfüllt.

XI. Änderungsvorbehalte

  1. Scanenergy behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Sollte der Teilnehmer widersprechen, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.
  2. Sofern sich die Änderung der AGB gemäß Ziffer 1 auf die vereinbarten Leistungen des Vertrags bezieht, ist eine Änderung der AGB zulässig, wenn die Änderungsvereinbarung unter Berücksichtigung der Interessen von Scanenergy für den Teilnehmer zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn Scanenergy sich in diesen AGB das Recht vorbehält, eine Leistung einseitig jederzeit zu ändern.

XII. Geltendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis und im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Zwingend anzuwendende Rechtsvorschriften der EU oder eines anderen Staates bleiben hiervon unberührt.

XIII. Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Scanenergy ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Scanenergy, Liebich&Günther GbR, Schönower Str. 72 D, 16341 Panketal

Stand: 21.03.2024